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HolzbearbMechAusbV 2004-07 § 1 Staatliche Anerkennung des Ausbildungsberufes (Law)
Der Ausbildungsberuf Holzbearbeitungsmechaniker/Holzbearbeitungsmechanikerin wird staatlich anerkannt.
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HolzbearbMechAusbV 2004-07 § 3 Zielsetzung der Berufsausbildung (Law)
Die in dieser Verordnung genannten Fertigkeiten und Kenntnisse sollen bezogen auf Arbeits- und Geschäftsprozesse vermittelt werden. Sie sollen so vermittelt werden, dass die Auszubildenden zur Ausübun...
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HolzbearbMechAusbV 2004-07 § 8 Zwischenprüfung (Law)
...3) Der Prüfling soll im praktischen Teil der Prüfung in insgesamt höchstens drei Stunden eine Arbeitsaufgabe durchführen. Für die Arbeitsaufgabe kommt insbesondere in Betracht: ...
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HolzbearbMechAusbV 2004-07 § 2 Ausbildungsdauer (Law)
Die Ausbildung dauert drei Jahre.
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HolzbearbMechAusbV 2004-07 § 5 Ausbildungsrahmenplan (Law)
Die in § 4 genannten Fertigkeiten und Kenntnisse sollen nach der in der Anlage enthaltenen Anleitung zur sachlichen und zeitlichen Gliederung der Berufsausbildung (Ausbildungsrahmenplan) vermittelt we...
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HolzbearbMechAusbV 2004-07 § 6 Ausbildungsplan (Law)
Die Ausbildenden haben unter Zugrundelegung des Ausbildungsrahmenplanes für die Auszubildenden einen Ausbildungsplan zu erstellen.
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HolzbearbMechAusbV 2004-07 § 7 Berichtsheft (Law)
Die Auszubildenden haben ein Berichtsheft in Form eines Ausbildungsnachweises zu führen. Ihnen ist Gelegenheit zu geben, das Berichtsheft während der Ausbildungszeit zu führen. Die Ausbildenden haben ...
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HolzbearbMechAusbV 2004-07 Eingangsformel (Law)
...3 (BGBl. I S. 2304) geändert worden ist, verordnet das Bundesministerium für Wirtschaft und Arbeit im Einvernehmen mit dem Bundesministerium für Bildung und Forschung:
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HolzbearbMechAusbV 2004-07 § 4 Ausbildungsberufsbild (Law)
...kserzeugnissen, 2. Herstellen von Hobelwerkserzeugnissen, 3. ...
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HolzbearbMechAusbV 2004-07 § 9 Abschlussprüfung (Law)
...kstoffen unter Berücksichtigung der Produktqualität. Erstellen von Fertigungsunterlagen sowie Optimieren von Arbeitsabläufen; 2. ...
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HolzbearbMechAusbV 2004-07 § 10 Übergangsregelung (Law)
Auf Berufsausbildungsverhältnisse, die bei Inkrafttreten dieser Verordnung bestehen, sind die bisherigen Vorschriften weiter anzuwenden, es sei denn, die Vertragsparteien vereinbaren die Anwendung der...
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HolzbearbMechAusbV 2004-07 § 11 Inkrafttreten, Außerkrafttreten (Law)
Diese Verordnung tritt am 1. August 2004 in Kraft.
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HolzbearbMechAusbV 2004-07 Anlage (zu § 5) (Law)
...36 Monat 1 2 3 4...
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BesVNG 1 § 3 (Law)
...3) Die Absätze 1 und 2 gelten nicht im Land Berlin.
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SchKiSpVDBest 1 § 3 (Law)
...ksbildung sowie Berufsbildung und Berufsberatung der Räte der Kreise sichern auf der Grundlage der jährlichen Volkswirtschafts- und Haushaltsplanung den differenzierten Einsatz der Fonds für Freiporti...
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ÜblG 1 § 3 (Law)
...3. die Beförderungsteuer, 4. die einmaligen Zwecken dienenden Vermögensabgaben, ...
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SchKiSpVDBest 1 Anlage 3 (Law)
...ksversorgungsplan sind als Zielstellungen für ausgewählte Schwerpunktkreise zu planen. 3. Im Volkswirtschaftsplan der Räte der Bezirke, Teil...
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BesVNG 1 Anlage 3 Ortszuschlag (Law)
...3 314 357 A 229 293 336 ...
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BHV1V Anlage 3 (zu § 3 Absatz 1 Satz 1) (Law)
...32/EWG als BHV1-frei anerkannt worden ist, verliert diese Bescheinigung ihre Gültigkeit drei Monate /sechs Monate 3 /neun Monate 3 ...
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MitbestGWO 3 2002 § 1 Geltungsbereich (Law)
...34 Abs. 1 des Gesetzes bezeichneten Betriebs (Seebetrieb) teil, so sind außerdem die Vorschriften des Teils 3 anzuwenden.