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BGB § 741 Gemeinschaft nach Bruchteilen (Law)
Steht ein Recht mehreren gemeinschaftlich zu, so finden, sofern sich nicht aus dem Gesetz ein anderes ergibt, die Vorschriften der §§ 742 bis 758 Anwendung (Gemeinschaft nach Bruchteilen).
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SGB 10 § 40 Nichtigkeit des Verwaltungsaktes (Law)
(1) Ein Verwaltungsakt ist nichtig, soweit er an einem besonders schwerwiegenden Fehler leidet und dies bei verständiger Würdigung aller in Betracht kommenden Umstände offensichtlich ist. ...
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ZPO § 741 Zwangsvollstreckung in das Gesamtgut bei Erwerbsgeschäft (Law)
Betreibt ein Ehegatte oder Lebenspartner, der in Gütergemeinschaft lebt und das Gesamtgut nicht oder nicht allein verwaltet, selbständig ein Erwerbsgeschäft, so ist zur Zwangsvollstreckung in das Gesa...
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Grundgesetz Artikel 40 (Law)
Der Bundestag wählt seinen Präsidenten, dessen Stellvertreter und die Schriftführer. Er gibt sich eine Geschäftsordnung. Der Präsident übt das Hausrecht und die Polizeigewalt im Gebäude des Bundestag...
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PreisLS Nr 40 (Law)
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WG Art 40 (Law)
(1) Der Inhaber des Wechsels ist nicht verpflichtet, die Zahlung vor Verfall anzunehmen. (2) Der Bezogene, der vor Verfall zahlt, handelt auf eigene Gefahr. (3) Wer bei Verfall zah...
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ScheckG Art 40 (Law)
Der Inhaber kann gegen die Indossanten, den Aussteller und die anderen Scheckverpflichteten Rückgriff nehmen, wenn der rechtzeitig vorgelegte Scheck nicht eingelöst und die Verweigerung d...
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AntarktUmwSchProtAG § 40 Berichtspflicht (Law)
Die Erarbeitung des jährlichen Berichts nach Artikel 17 des Umweltschutzprotokolls zum Antarktis-Vertrag obliegt dem Umweltbundesamt.
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BJagdG § 40 Einziehung (Law)
(1) Ist eine Straftat nach § 38 oder eine Ordnungswidrigkeit nach § 39 Abs. 1 Nr. 5 oder Abs. 2 Nr. 2 bis 3a oder 5 begangen worden, so können 1. ...
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BLG § 40 (Law)
Leistungsvorbereitungen nach § 16 sind schriftlich anzufordern.
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EuRAG § 40 Ermächtigungen (Law)
...sbesondere 1. die Bereiche des Pflichtfaches und der Wahlfächer, 2. die prüfenden...
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BVerfGG § 40 (Law)
Ist die Verwirkung zeitlich nicht befristet oder für einen längeren Zeitraum als ein Jahr ausgesprochen, so kann das Bundesverfassungsgericht, wenn seit dem Ausspruch der Verwirkung zwei Jahre verflos...
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GBO § 40 (Law)
(1) Ist die Person, deren Recht durch eine Eintragung betroffen wird, Erbe des eingetragenen Berechtigten, so ist die Vorschrift des § 39 Abs. 1 nicht anzuwenden, wenn die Übertragung oder die Aufhebu...
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FGO § 40 (Law)
(1) Durch Klage kann die Aufhebung, in den Fällen des § 100 Abs. 2 auch die Änderung eines Verwaltungsakts (Anfechtungsklage) sowie die Verurteilung zum Erlass eines abgelehnten oder unterlassenen Ver...
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GenTG § 40 (Law)
(weggefallen)
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KSVG § 40 (Law)
Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales bestimmt durch Rechtsverordnung das Nähere über die Aufgaben, die Zusammensetzung, die Rechte und Pflichten der Mitglieder, die Amtsdauer und das Verfahre...
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LuftVG § 40 (Law)
Der Ersatzberechtigte verliert die Rechte, die ihm nach diesem Gesetz zustehen, wenn er nicht spätestens drei Monate, nachdem er von dem Schaden und der Person des Ersatzpflichtigen Kenntnis erhalten ...
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PfandBG § 40 Verwaltungsbehörde (Law)
...sbehörde im Sinne des § 36 Abs. 1 Nr. 1 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten ist die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht.
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SGG § 40 (Law)
Für die Bildung und Besetzung der Senate gelten § 31 Abs. 1 und § 33 entsprechend. Für Angelegenheiten des Vertragsarztrechts ist mindestens ein Senat zu bilden. In den Senaten für Angelegenheiten des...
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RennwLottGABest § 40 (Law)
Bei solchen Lotterien oder Ausspielungen, bei denen nach der obrigkeitlichen Erlaubnis nicht von vornherein eine planmäßig bestimmte Anzahl von Losen festgesetzt, dem Veranstalter vielmehr nur gestatt...