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ÜblG 1 § 13 (Law)
Die Bundesregierung wird ermächtigt, mit Zustimmung des Bundesrates 1. die in § 7 genannten Personengruppen, ...
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ÜblG 1 § 5 (Law)
...satzungskosten und Auftragsausgaben (§ 1 Abs. 1 Ziff. 1) sind die Aufwendungen für Zweckbestimmungen, die in dem der Bundesregierung vom Rat der Alliierten Hohen Kommission zugeleiteten Haushalt für d...
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ÜblG 1 § 3 (Law)
...50 gehen auf den Bund über: 1. die Umsatzsteuer, 2. die der konku...
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ÜblG 1 § 1 (Law)
...satzungskosten und Auftragsausgaben (§ 5), 2. die in § 6 bezeichneten Aufwendungen, ...
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ÜblG 1 § 12 (Law)
...5 erlassen sind, an Stelle von Fürsorgeleistungen Leistungen gewährt, die nach anderen Grundsätzen als denen der Verordnung über die Fürsorgepflicht in der Fassung vom 20. August 1953 (Bu...
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ÜblG 1 § 19 (Law)
...50 von den Ländern entnommen sind, sind auf den zum 31. März 1950 festzustellenden Reingewinn anzurechnen. Soweit sie den Reingewinn übersteigen, sind sie unmittelbar nach Abschluß der Zwischenbilanz ...
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ÜblG 1 § 20 (Law)
...50 - Bundesgesetzbl. S. 765 -) anrufen.
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ÜblG 1 § 21 (Law)
...Sachgebiete sind für Rechnung des Bundes zu leisten. Die damit zusammenhängenden Einnahmen (§ 1 Abs. 2) sind an den Bund abzuführen. (2) Die Vorschrift des Absatzes 1 gilt auch für die in § ...
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ÜblG 1 § 21a (Law)
...5) Die vorstehenden Bestimmungen gelten für die ab 1. April 1955 geleisteten Ausgaben und eingegangenen Einnahmen im Sinne des Absatzes 1. Die Pauschbeträge sind den Ländern in monatlichen Teilbeträge...
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ÜblG 1 § 2 (Law)
(Durch Zeitablauf überholt)
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ÜblG 1 § 14 (Law)
...sachsen und Schleswig-Holstein vom 29. November 1949 (Bundesgesetzbl. 1950 S. 4) und der Personen, die durch Gesetz oder durch Rechtsverordnung auf Grund des Artikels 119 des Grundgesetze...
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ÜblG 1 § 14a (Law)
(1) Der Bund trägt die Kosten der Auswanderung von Kriegsfolgenhilfe-Empfängern. Als Kriegsfolgenhilfe-Empfänger gelten die in § 7 Abs. 2 genannten Personen auch dann, wenn sie nicht von ...
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ÜblG 1 § 17 (Law)
...satz an die knappschaftliche Krankenversicherung (§ 15 des Sozialversicherungs-Anpassungsgesetzes und § 5 Abs. 3 des Knappschaftsversicherungs-Anpassungsgesetzes); ...
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ÜblG 1 § 22 (Law)
Die Ansprüche des Bundes auf den Ausgleich von Vorteilen, die den Ländern aus den Aufwendungen des Bundes auf Grund dieses Gesetzes zuwachsen, werden durch dieses Gesetz nicht berührt.
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ÜblG 1 § 7 (Law)
...satzungszone und der Stadt Berlin, 4. Ausländer und Staatenlose, 5. ...
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ÜblG 1 § 15 (Law)
...satzes 1 näher zu bestimmen.
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ÜblG 1 § 18 (Law)
...5 und 6 bezeichneten Aufwendungen für Besatzungskosten und Auftragsausgaben trägt der Bund auch die sonstigen Ausgaben, die von den Besatzungsmächten als Besatzungskosten und als Auftragsausgaben vorg...
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ÜblG 1 § 23 (Law)
(1) Mit Wirkung vom 1. April 1950 ab übernimmt der Bund die Anteile der Länder Baden, Rheinland-Pfalz, Württemberg-Hohenzollern und des bayerischen Kreises Lindau an den Ausgleichsforderungen der Bank...
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ÜblG 1 § 4 (Law)
...50 in Geltung gewesenen bundes- und landesrechtlichen Bestimmungen über die in § 1 Abs. 1 aufgeführten Sachgebiete sind weiter anzuwenden, soweit in diesem Gesetz nichts anderes bestimmt ist oder nich...
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ÜblG 1 § 6 (Law)
...satz 1 bezeichneten Aufwendungen gehen auf den Bund nur insoweit über, als sie durch Anordnungen der Besatzungsmächte verursacht sind. (3) Die in Absatz 1 Ziff. 9 b...