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AnzV 2006 § 8 Anzeigen nach § 24 Abs. 1 Nr. 10 und 12 und § 24 Abs. 1a Nr. 1 und 3 des Kreditwesengesetzes (bedeutende Beteiligungen an dem eigenen Institut und passivische enge Verbindungen) (Law)
...komplexe Beteiligungsstruktur im Sinne des § 7 Abs. 4 Satz 3 darstellt.
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AnzV 2006 Anlage 4 (zu § 7 Abs. 4, § 8 Abs. 3 und § 16 Abs. 1 AnzV) (Law)
...812 — 2813) KB Anlage für komplexe Beteiligungsstrukture...
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AnzV 2006 Anlage 5 (zu § 8 Abs. 1 und 2 AnzV) (Law)
...814 — 2816) PB Passivische Beteiligungsanzeige ...
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AnzV 2006 Anlage 1 (zu § 5 AnzV) (Law)
...802 — 2803) PVG Personelle Veränderungen ...
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AnzV 2006 § 1 Einreichungsverfahren (Law)
...konglomeratsangehörige Unternehmen aus der Banken- und Wertpapierdienstleistungsbranche mit der höchsten Bilanzsumme seinen Sitz hat, einzureichen. (2) Sofern die Bundesanstalt für Finanzdie...
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AnzV 2006 § 5b Erklärung der nach § 24 Absatz 1 Nummer 1 und 15 des Kreditwesengesetzes anzuzeigenden Person (Law)
...Kopien der Urteile, Beschlüsse, Sanktionen oder sonstiger Dokumente über den Abschluss der Verfahren sind beizufügen. (2) Den in Absatz 1 genannten Anzeigen sind beiz...
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AnzV 2006 § 5 Anzeigen nach § 24 Absatz 1 Nummer 1 und 15 des Kreditwesengesetzes (Bestellung von Personen) (Law)
(1) Für Anzeigen nach § 24 Absatz 1 Nummer 1 des Kreditwesengesetzes über die Absicht, einen Geschäftsleiter zu bestellen und eine Person zur Einzelvertretung des Instituts in dessen gesamtem Geschäft...
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AnzV 2006 § 5c Führungszeugnis der nach § 24 Absatz 1 Nummer 1 und 15 des Kreditwesengesetzes anzuzeigenden Person (Law)
(1) Die in den Anzeigen der Absicht einer Bestellung oder Ermächtigung nach § 24 Absatz 1 Nummer 1 und den Anzeigen nach § 24 Absatz 1 Nummer 15 des Kreditwesengesetzes genannten Personen haben bei de...
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AnzV 2006 Anlage 3 (zu § 7 Abs. 1 und 2 sowie § 16 Abs. 1 AnzV) (Law)
...809 — 2811) AB Aktivische Beteiligungsanzeige ...
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AnzV 2006 § 5d Auszug aus dem Gewerbezentralregister der nach § 24 Absatz 1 Nummer 1 und 15 des Kreditwesengesetzes anzuzeigenden Person (Law)
(1) Die in den Anzeigen der Absicht einer Bestellung oder Ermächtigung nach § 24 Absatz 1 Nummer 1 und den Anzeigen nach § 24 Absatz 1 Nummer 15 des Kreditwesengesetzes genannten Personen haben bei de...
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AnzV 2006 § 5a Lebenslauf der nach § 24 Absatz 1 Nummer 1 und 15 des Kreditwesengesetzes anzuzeigenden Person (Law)
...8. Angaben zur Art und Dauer der jeweiligen Tätigkeit einschließlich Nebentätigkeiten. Der Schwerpunkt des Lebenslaufs hat auf de...
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AnzV 2006 § 7 Anzeigen von Instituten nach § 12a Absatz 1 Satz 3, § 24 Absatz 1 Nummer 12 und 13, § 24 Absatz 1a Nummer 1 und 2 sowie § 31 Absatz 3 des Kreditwesengesetzes (bedeutende Beteiligungen an anderen Unter (Law)
...komplexen Beteiligungsstrukturen ist der Anzeige zusätzlich das Formular "Anlage für komplexe Beteiligungsstrukturen" nach Anlage 4 dieser Verordnung beizufügen. Komplexe Beteiligungsstruktu...
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AnzV 2006 Anlage 6 (zu § 11 Abs. 1 AnzV) (Law)
...817 — 2818) NT Nebentätigkeiten von Geschäftsleitern ...
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AnzV 2006 § 4 Anzeigen nach § 24 Absatz 1 Nummer 17 und Absatz 1b Satz 2 des Kreditwesengesetzes (Law)
(1) Anzeigen nach § 24 Absatz 1 Nummer 17 und Absatz 1b Satz 2 des Kreditwesengesetzes müssen enthalten: 1. Angaben über die Höh...
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AnzV 2006 § 5e Anzeigen nach § 24 Absatz 1 Nummer 2 und 15a des Kreditwesengesetzes (Ausscheiden von Personen) (Law)
(1) Für Anzeigen nach § 24 Absatz 1 Nummer 2 des Kreditwesengesetzes ist das Formular nach Anlage 1 zu verwenden. In dem Formular sind die Gründe für das Ausscheiden oder für die Entziehung der Befugn...
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AnzV 2006 § 14 Anzeigen und Vorlage von Unterlagen nach § 32 Abs. 1 des Kreditwesengesetzes (Anträge auf Erlaubnis) (Law)
...8 Nummer 1 bis 5, §§ 9 bis 11 und 14 der Inhaberkontrollverordnung genannten Erklärungen und Unterlagen beizufügen und auf Verlangen der Bundesanstalt Auskünfte zu erteilen. Jeder Lebenslauf nach § 10...
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AnzV 2006 § 6 Anzeigen nach § 24 Abs. 1 Nr. 6 des Kreditwesengesetzes (Zweigstelle und grenzüberschreitender Dienstleistungsverkehr ohne Errichtung einer Zweigstelle im Drittstaat) (Law)
Die Anzeige nach § 24 Abs. 1 Nr. 6 des Kreditwesengesetzes muss enthalten: 1. die Bezeichnung des Staates, in dem die Zweigstell...
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AnzV 2006 § 11 Anzeigen nach § 24 Abs. 3 Satz 1 des Kreditwesengesetzes (Geschäftsleiter und Personen, die die Geschäfte einer Finanzholding-Gesellschaft oder einer gemischten Finanzholding-Gesellschaft tatsächlich (Law)
(1) Anzeigen nach § 24 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 des Kreditwesengesetzes sind mit dem Formular "Nebentätigkeiten von Geschäftsleitern und Personen, die die Geschäfte einer Finanzholding-Gesellschaft od...
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AnzV 2006 § 12 Anzeigen nach § 24a Abs. 1, 3 und 4 des Kreditwesengesetzes (Errichtung einer Zweigniederlassung und Erbringung grenzüberschreitenden Dienstleistungsverkehrs in einem anderen Staat des Europäischen Wi (Law)
...87/EG und zur Aufhebung der Richtlinien 2006/48/EG und 2006/49/EG (ABl. L 176 vom 27.6.2013, S. 338, L 208 vom 2.8.2013, S. 73), die zuletzt durch die Richtlinie 2014/59/EU (ABl. L 173 vom 12.6.2014, ...
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AnzV 2006 § 16 Anzeigen nach § 12a Absatz 1 Satz 3 und nach § 24 Absatz 3a des Kreditwesengesetzes (Finanzholding-Gesellschaften, gemischte Finanzholding-Gesellschaften) (Law)
(1) Für Einzelanzeigen einer Finanzholding-Gesellschaft oder einer gemischten Finanzholding-Gesellschaft nach § 12a Absatz 1 Satz 3 und nach § 24 Absatz 3a Satz 4 und 5 des Kreditwesengesetzes ist das...