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BGB § 172 Vollmachtsurkunde (Law)
(1) Der besonderen Mitteilung einer Bevollmächtigung durch den Vollmachtgeber steht es gleich, wenn dieser dem Vertreter eine Vollmachtsurkunde ausgehändigt hat und der Vertreter sie dem Dritten vorle...
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SGG § 172 (Law)
(1) Gegen die Entscheidungen der Sozialgerichte mit Ausnahme der Urteile und gegen Entscheidungen der Vorsitzenden dieser Gerichte findet die Beschwerde an das Landessozialgericht statt, soweit nicht ...
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GVG § 172 (Law)
Das Gericht kann für die Verhandlung oder für einen Teil davon die Öffentlichkeit ausschließen, wenn 1. eine Gefährdung der Staa...
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BrennO 1998 § 172 (Law)
Wird Branntwein, für den ein Ablieferungsbescheid (§ 170a Abs. 1) erteilt wurde, in das Branntweinlager der Bundesmonopolverwaltung aufgenommen, fällt die nach § 136 Abs. 2 des Gesetzes entstandene Br...
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GWB § 172 Frist, Form, Inhalt (Law)
(1) Die sofortige Beschwerde ist binnen einer Notfrist von zwei Wochen, die mit der Zustellung der Entscheidung, im Fall des § 171 Absatz 2 mit dem Ablauf der Frist beginnt, schriftlich bei dem Beschw...
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StPO § 172 Beschwerde des Verletzten; Klageerzwingungsverfahren (Law)
(1) Ist der Antragsteller zugleich der Verletzte, so steht ihm gegen den Bescheid nach § 171 binnen zwei Wochen nach der Bekanntmachung die Beschwerde an den vorgesetzten Beamten der Staatsanwaltschaf...
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BEG § 172 (Law)
(1) Die nach diesem Gesetz von den Ländern Baden-Württemberg, Bayern, Bremen, Hamburg, Hessen, Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz, Saarland und Schleswig-Holstein zu leistenden Entsch...
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VwGO § 172 (Law)
Kommt die Behörde in den Fällen des § 113 Abs. 1 Satz 2 und Abs. 5 und des § 123 der ihr im Urteil oder in der einstweiligen Anordnung auferlegten Verpflichtung nicht nach, so kann das Gericht des ers...
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StVollzG § 172 Unterbringung (Law)
Eine gemeinsame Unterbringung während der Arbeit, Freizeit und Ruhezeit (§§ 17 und 18) ist nur mit Einwilligung des Gefangenen zulässig. Dies gilt nicht, wenn Ordnungshaft in Unterbrechung einer Straf...
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StGB § 172 Doppelehe; doppelte Lebenspartnerschaft (Law)
Mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe wird bestraft, wer verheiratet ist oder eine Lebenspartnerschaft führt und 1. ...
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BBergG § 172 Mutungen (Law)
Auf Mutungen, die bei Inkrafttreten dieses Gesetzes bereits eingelegt sind und auf die nach den beim Inkrafttreten dieses Gesetzes jeweils geltenden bergrechtlichen Vorschriften der Länder über das Mu...
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FamFG § 172 Beteiligte (Law)
(1) Zu beteiligen sind 1. das Kind, 2. die Mutter, ...
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HGB § 172 (Law)
(1) Im Verhältnis zu den Gläubigern der Gesellschaft wird nach der Eintragung in das Handelsregister die Einlage eines Kommanditisten durch den in der Eintragung angegebenen Betrag bestimmt. ...
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ZVG § 172 (Law)
Wird die Zwangsversteigerung oder die Zwangsverwaltung von dem Insolvenzverwalter beantragt, so finden die Vorschriften des ersten und zweiten Abschnitts entsprechende Anwendung, soweit sich nicht aus...
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InsO § 172 Sonstige Verwendung beweglicher Sachen (Law)
(1) Der Insolvenzverwalter darf eine bewegliche Sache, zu deren Verwertung er berechtigt ist, für die Insolvenzmasse benutzen, wenn er den dadurch entstehenden Wertverlust von der Eröffnung des Insolv...
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ZPO § 172 Zustellung an Prozessbevollmächtigte (Law)
(1) In einem anhängigen Verfahren hat die Zustellung an den für den Rechtszug bestellten Prozessbevollmächtigten zu erfolgen. Das gilt auch für die Prozesshandlungen, die das Verfahren vor diesem Geri...
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WG Art 98 (Law)
Das Recht des Zahlungsorts bestimmt die Maßnahmen, die bei Verlust oder Diebstahl eines Wechsels zu ergreifen sind.
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Grundgesetz Artikel 98 (Law)
Die Rechtsstellung der Bundesrichter ist durch besonderes Bundesgesetz zu regeln. Wenn ein Bundesrichter im Amte oder außerhalb des Amtes gegen die Grundsätze des Grundgesetzes oder gegen die verfass...
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BewG § 98 (weggefallen) (Law)
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MarkenG § 98 Inhaberschaft (Law)
Inhaber von angemeldeten oder eingetragenen Kollektivmarken können nur rechtsfähige Verbände sein, einschließlich der rechtsfähigen Dachverbände und Spitzenverbände, deren Mitglieder selbst Verbände s...