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BinSchUO2008Anh III § 11.04 Übergangsbestimmung für Fahrzeuge nach Anhang II Kapitel 15, 17 und 21 sowie nach Anhang XII Artikel 5 (Law)
...III Kapitel 1 bis 10 nicht ein und ist die Untersuchungskommission der Ansicht, dass diese Unzulänglichkeiten keine offenkundige Gefahr darstellen, so kann das Fahrzeug seinen Betrieb so lange fortset...
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BinSchUO2008Anh III Inhaltsverzeichnis (Law)
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BinSchUO2008Anh III § 1.02 Sonderbestimmungen für Fahrgastschiffe (Law)
1. Für Fahrgastschiffe auf Wasserstraßen der Zone 2-Binnen gelten abweichend von Anhang II Kapitel 15 folgende Bestimmunge...
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BinSchUO2008Anh III § 6.04 Sende- und Empfangsanlagen (Law)
Fahrzeuge mit eigener Triebkraft müssen mit einer Funkanlage für die Teilnahme am Binnenschifffahrtsfunk nach den Bestimmungen der Regionalen Vereinbarung über den Binnenschifffahrtsfunk ausgerüstet s...
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BinSchUO2008Anh III § 10.03 Freibord (Law)
Der Freibord muss mindestens 0,50 m betragen.
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BinSchUO2008Anh III § 10.05 Festigkeit (Law)
Eine anerkannte Klassifikationsgesellschaft muss bescheinigen, dass das Fahrzeug zur Fahrt auf Wasserstraßen der Zone 1 ausreichende Festigkeit und einen angemessenen Freibord und Verschlusszustand au...
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BinSchUO2008Anh III § 10.08 Sonderbestimmungen für Fahrgastschiffe (Law)
1. Für Fahrgastschiffe auf Wasserstraßen der Zone 1 gelten die §§ 10.02 bis 10.04 nicht. 2. ...
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BinSchUO2008Anh III § 5.01 Aufbauten (Law)
1. Alle Öffnungen in den Aufbauten müssen mit Süllen von mindestens 0,15 m Höhe über dem Schottendeck versehen sein. ...
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BinSchUO2008Anh III § 6.02 Kompass (Law)
...III an Bord eingebaut sein, c) vor Inbetriebnahme sowie spätestens bei einer Verlängerung der Fahrtauglichkeitsbesch...
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BinSchUO2008Anh III § 6.05 Rettungsmittel (Law)
1. Ein Drittel der vorgeschriebenen Rettungsringe muss mit jeweils einer mindestens 30 m langen, schwimmfähigen Leine von 8 bis 11 mm Durchme...
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BinSchUO2008Anh III § 10.02 Sicherheitsabstand (Law)
Der Sicherheitsabstand muss mindestens 1,20 m betragen.
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BinSchUO2008Anh III § 2.01 Allgemeines (Law)
1. Auf Wasserstraßen der Zone 2-See ist Anhang II oder Anhang XII mit den sich aus den nachfolgenden Vorschriften ergebenden Maßgaben anzuwen...
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BinSchUO2008Anh III § 4.01 Sicherheitsabstand (Law)
1. Der Sicherheitsabstand muss mindestens 0,45 m betragen. 2. Zu Öffnungen, die s...
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BinSchUO2008Anh III § 5.03 Fenster und Oberlichter (Law)
1. Fenster unterhalb des Schottendecks müssen wasserdicht und mit einer Seeschlagblende versehen sein. 2. ...
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BinSchUO2008Anh III § 6.01 Ankerketten (Law)
Abweichend von Anhang II § 10.01 Nr. 10 muss jede Bugankerkette mindestens 60 m lang sein.
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BinSchUO2008Anh III § 7.01 Allgemeines (Law)
Für Fahrgastschiffe auf Wasserstraßen der Zone 2-See gelten Kapitel 3 und 4 sowie die Bestimmungen des § 6.05 nicht.
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BinSchUO2008Anh III § 7.06 Rettungsmittel (Law)
Einzelrettungsmittel nach Anhang II § 15.09 Nummer 4 können durch Sammelrettungsmittel nach Anhang XII Artikel 4 § 15.09 Nummer 5 in Verbindung mit Nummer 7 bis 9 ersetzt werden.
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BinSchUO2008Anh III § 10.01 Allgemeines (Law)
1. Auf Wasserstraßen der Zone 1 ist Anhang II oder Anhang XII mit den sich aus den nachfolgenden Vorschriften ergebenden Maßgaben anzuwenden....
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BinSchUO2008Anh III § 1.01 Allgemeines (Law)
1. Auf Wasserstraßen der Zone 2-Binnen ist Anhang II oder Anhang XII mit den sich aus den nachfolgenden Vorschriften ergebenden Maßgaben anzu...
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BinSchUO2008Anh III § 6.06 Sonstige Ausrüstung (Law)
Folgende Ausrüstungsgegenstände müssen mindestens vorhanden sein: a) die im Anhang II § 10.02 Nummer 1 Satz 2 und 3, Nummer 2 und...