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HolzbearbMechAusbV 2004-07 § 8 Zwischenprüfung (Law)
(1) Zur Ermittlung des Ausbildungsstandes ist eine Zwischenprüfung durchzuführen. Sie soll vor dem Ende des zweiten Ausbildungsjahres stattfinden. (2) Die Zwischenprüfung erstreckt sich auf ...
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HolzbearbMechAusbV 2004-07 § 2 Ausbildungsdauer (Law)
Die Ausbildung dauert drei Jahre.
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ZPO § 225 Verfahren bei Friständerung (Law)
(1) Über das Gesuch um Abkürzung oder Verlängerung einer Frist kann ohne mündliche Verhandlung entschieden werden. (2) Die Abkürzung oder wiederholte Verlängerung darf nur nach Anhörung des ...
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StGB § 225 Mißhandlung von Schutzbefohlenen (Law)
(1) Wer eine Person unter achtzehn Jahren oder eine wegen Gebrechlichkeit oder Krankheit wehrlose Person, die 1. seiner Fürsorge...
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HolzbearbMechAusbV 2004-07 § 1 Staatliche Anerkennung des Ausbildungsberufes (Law)
Der Ausbildungsberuf Holzbearbeitungsmechaniker/Holzbearbeitungsmechanikerin wird staatlich anerkannt.
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BEG § 225 (Law)
(1) Verfahren vor den Entschädigungsgerichten sowie Beweissicherungsverfahren sind gebühren- und auslagenfrei. (2) Für offensichtlich unbegründete Klagen oder Rechtsmittel können dem Kläger ...
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HolzbearbMechAusbV 2004-07 § 5 Ausbildungsrahmenplan (Law)
Die in § 4 genannten Fertigkeiten und Kenntnisse sollen nach der in der Anlage enthaltenen Anleitung zur sachlichen und zeitlichen Gliederung der Berufsausbildung (Ausbildungsrahmenplan) vermittelt we...
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HolzbearbMechAusbV 2004-07 § 6 Ausbildungsplan (Law)
Die Ausbildenden haben unter Zugrundelegung des Ausbildungsrahmenplanes für die Auszubildenden einen Ausbildungsplan zu erstellen.
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HolzbearbMechAusbV 2004-07 § 7 Berichtsheft (Law)
Die Auszubildenden haben ein Berichtsheft in Form eines Ausbildungsnachweises zu führen. Ihnen ist Gelegenheit zu geben, das Berichtsheft während der Ausbildungszeit zu führen. Die Ausbildenden haben ...
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AktG § 225 Gläubigerschutz (Law)
(1) Den Gläubigern, deren Forderungen begründet worden sind, bevor die Eintragung des Beschlusses bekanntgemacht worden ist, ist, wenn sie sich binnen sechs Monaten nach der Bekanntmachung zu diesem Z...
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BBauG § 225 Vorzeitige Ausführungsanordnung (Law)
Ist nur noch die Höhe einer Geldentschädigung streitig, so kann das Gericht auf Antrag des Enteignungsbegünstigten beschließen, dass die Enteignungsbehörde die Ausführung des Enteignungsbeschlusses an...
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InsO § 225 Rechte der nachrangigen Insolvenzgläubiger (Law)
(1) Die Forderungen nachrangiger Insolvenzgläubiger gelten, wenn im Insolvenzplan nichts anderes bestimmt ist, als erlassen. (2) Soweit im Plan eine abweichende Regelung getroffen wird, sind...
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RVO (XXXX) §§ 225 bis 305 (weggefallen) (Law)
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HolzbearbMechAusbV 2004-07 Eingangsformel (Law)
Auf Grund des § 25 Abs. 1 in Verbindung mit Abs. 2 Satz 1 des Berufsbildungsgesetzes vom 14. August 1969 (BGBl. I S. 1112), der zuletzt durch Artikel 184 Nr. 1 der Verordnung vom 25. November 2003 (BG...
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HolzbearbMechAusbV 2004-07 § 4 Ausbildungsberufsbild (Law)
(1) Gegenstand der Berufsausbildung sind mindestens die folgenden Fertigkeiten und Kenntnisse: 1. Berufsbildung, Arbeits- und Ta...
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HolzbearbMechAusbV 2004-07 § 9 Abschlussprüfung (Law)
(1) Die Abschlussprüfung erstreckt sich auf die in der Anlage aufgeführten Fertigkeiten und Kenntnisse sowie auf den im Berufsschulunterricht vermittelten Lehrstoff, soweit er für die Berufsausbildung...
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HolzbearbMechAusbV 2004-07 § 10 Übergangsregelung (Law)
Auf Berufsausbildungsverhältnisse, die bei Inkrafttreten dieser Verordnung bestehen, sind die bisherigen Vorschriften weiter anzuwenden, es sei denn, die Vertragsparteien vereinbaren die Anwendung der...
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HolzbearbMechAusbV 2004-07 § 11 Inkrafttreten, Außerkrafttreten (Law)
Diese Verordnung tritt am 1. August 2004 in Kraft.
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HolzbearbMechAusbV 2004-07 Anlage (zu § 5) (Law)
(Fundstelle: BGBl. I 2004, 1648 - 1653) ...
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BrennO 1998 § 225 (Law)
(weggefallen)