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StGBEG Art 323 (Law)
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RheinSchPersV § 3.23 Ausnahme (Law)
Für die Fahrt unterhalb der Spyck’schen Fähre (km 857,40) genügen, sofern die deutsch-niederländische Grenze in der einen oder anderen Richtung während der Fahrt nicht überschritten wird, anstelle der...
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StGB § 323 (weggefallen) (Law)
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HGB § 323 Verantwortlichkeit des Abschlußprüfers (Law)
(1) Der Abschlußprüfer, seine Gehilfen und die bei der Prüfung mitwirkenden gesetzlichen Vertreter einer Prüfungsgesellschaft sind zur gewissenhaften und unparteiischen Prüfung und zur Verschwiegenhei...
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FamFG § 323 Inhalt der Beschlussformel (Law)
(1) Die Beschlussformel enthält im Fall der Genehmigung oder Anordnung einer Unterbringungsmaßnahme auch 1. die nähere Bezeichnu...
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ZPO § 323 Abänderung von Urteilen (Law)
(1) Enthält ein Urteil eine Verpflichtung zu künftig fällig werdenden wiederkehrenden Leistungen, kann jeder Teil die Abänderung beantragen. Die Klage ist nur zulässig, wenn der Kläger Tatsachen vortr...
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StPO § 323 Vorbereitung der Berufungshauptverhandlung (Law)
(1) Für die Vorbereitung der Hauptverhandlung gelten die Vorschriften der §§ 214 und 216 bis 225. In der Ladung ist der Angeklagte auf die Folgen des Ausbleibens ausdrücklich hinzuweisen. (2...
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InsO § 323 Aufwendungen des Erben (Law)
Dem Erben steht wegen der Aufwendungen, die ihm nach den §§ 1978, 1979 des Bürgerlichen Gesetzbuchs aus dem Nachlaß zu ersetzen sind, ein Zurückbehaltungsrecht nicht zu.
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EinigVtr Anlage II Kap VIII A III Anlage II Kapitel VIII (Law)
Folgendes Recht der Deutschen Demokratischen Republik bleibt mit folgenden Maßgaben in Kraft: 1. Folgende Par...
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EinigVtr Anlage I Kap VIII A III Anlage I Kapitel VIII (Law)
Bundesrecht tritt in dem in Artikel 3 des Vertrages genannten Gebiet mit folgenden Maßgaben in Kraft: 1. (nicht mehr anzuwenden)...
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EinigVtr Anlage I Kap VIII A I Anlage I Kapitel VIII (Law)
Von dem Inkrafttreten des Bundesrechts gemäß Artikel 8 des Vertrages ist ausgenommen: Gesetz über die Fristen für die Kündigung von Angestellten in der im Bundes...
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EinigVtr Anlage II Kap VIII D Anlage II Kapitel VIII (Law)
(ohne Inhalt)
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WWSUVtr Anlage VIII Allgemeine Verfahrensvorschriften für das Schiedsgericht (Law)
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LAG § 323 Sondervorschriften über die Verwendung von Mitteln (Law)
(1) Für die Gewährung von Aufbaudarlehen sind im Rechnungsjahr 1957 höchstens 650 Millionen Deutsche Mark bereitzustellen. Dieser Höchstbetrag ermäßigt sich in den Rechnungsjahren 1958 bis 1965 jeweil...
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AO 1977 § 323 Vollstreckung gegen den Rechtsnachfolger (Law)
Ist nach § 322 eine Sicherungshypothek, eine Schiffshypothek oder ein Registerpfandrecht an einem Luftfahrzeug eingetragen worden, so bedarf es zur Zwangsversteigerung aus diesem Recht nur dann eines ...
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BBesG Anlage VIII (zu § 61) (Law)
(Fundstelle: BGBl. I 2016, 2586) Anwärtergrundbetrag ...
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UmwG 1995 § 323 Kündigungsrechtliche Stellung (Law)
(1) Die kündigungsrechtliche Stellung eines Arbeitnehmers, der vor dem Wirksamwerden einer Spaltung oder Teilübertragung nach dem Dritten oder Vierten Buch zu dem übertragenden Rechtsträger in einem A...
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SGB 3 § 323 Antragserfordernis (Law)
(1) Leistungen der Arbeitsförderung werden auf Antrag erbracht. Arbeitslosengeld gilt mit der persönlichen Arbeitslosmeldung als beantragt, wenn die oder der Arbeitslose keine andere Erklärung abgibt....
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AktG § 323 Leitungsmacht der Hauptgesellschaft und Verantwortlichkeit der Vorstandsmitglieder (Law)
(1) Die Hauptgesellschaft ist berechtigt, dem Vorstand der eingegliederten Gesellschaft hinsichtlich der Leitung der Gesellschaft Weisungen zu erteilen. § 308 Abs. 2 Satz 1, Abs. 3, §§ 309, 310 gelten...
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BGB § 323 Rücktritt wegen nicht oder nicht vertragsgemäß erbrachter Leistung (Law)
(1) Erbringt bei einem gegenseitigen Vertrag der Schuldner eine fällige Leistung nicht oder nicht vertragsgemäß, so kann der Gläubiger, wenn er dem Schuldner erfolgl...