Urteil vom Landgericht Köln - 82 O 66/17

Tenor

Die Klage wird abgewiesen.

Die Klägerin trägt die Kosten des Rechtsstreits.

Das Urteil ist gegen Sicherheitsleistung i.H.v. 110 % des zu vollstreckenden Betrages vorläufig vollstreckbar.


1

Tatbestand

2 3

Entscheidungsgründe

4 5

Rechtsverlust nach § 28 WpHG

6 7

Fehlerhafte Konzernmitteilung

8 9

Eigene Mitteilungspflicht der Klägerin

10 11

Mehrheitsbeteiligungen des Herrn A

12 13

Klägerin kein Tochterunternehmen

14 15

  Keine Abhängigkeit der Klägerin gemäß § 17 AktG

16 17

Klägerin kein Tochterunternehmen gemäß § 22a WpHG i.V.m. § 290 HGB

18 19

Rechtsmissbrauch

20 21

Verschulden der Klägerin

22 23

Anfechtungsgründe nicht relevant

24 25

Prozessuale Nebenentscheidungen

26

Zitiert von

Bislang zitiert keine andere Entscheidung dieses Urteil.

Referenzen