Urteil vom Amtsgericht Aachen - 81 C 459/91

Tenor

Der Beklagte wird verurteilt, an den Kläger 212,00 DM nebst 4 % Zinsen hieraus seit dem 30.11.1991 zu zahlen.

Im übrigen wird die Klage abgewiesen.

Von den Kosten des Rechtsstreites haben der Kläger ¼ und der Beklagte

¾ zu tragen.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.


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