Schlussurteil vom Amtsgericht Aachen - 5 C 111/95

Tenor

Der Beklagte wird verurteilt, an den Kläger über den durch Teilanerkenntnisurteil vom 08.08.1995 ausge-urteilten Betrag in Höhe von 700,00 DM weitere 600,00 DM nebst 9,5 % Zinsen aus 1.300,00 DM seit dem 21.01.1995 zu zahlen.

Die Kosten des Rechtsstreits werden dem Beklagten auferlegt.

Dieses Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

Von der Darstellung des Tatbestandes wird gem. § 313 a ZPO abgesehen.


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