Urteil vom Amtsgericht Bergisch Gladbach - 68 C 353/06

Tenor

Die Klage wird abgewiesen.

Der Kläger trägt die Kosten des Rechtsstreits.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Dem Kläger wird nachgelassen, die Zwangsvollstreckung durch Sicherheitsleistung oder Hinterlegung von 110% des aufgrund des Urteils vollstreckbaren Betrages abzuwenden, falls der Beklagte nicht vorher Sicherheit in gleicher Höhe leistet.


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