Urteil vom Amtsgericht Bergisch Gladbach - 68 C 180/15

Tenor

1. Die Beklagte wird verurteilt, an den Kläger 490,99 € nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz seit dem 19.03.2015 zu zahlen.

2. Die Beklagte wird verurteilt, an den Kläger weitere 83,54 € nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz seit dem 19.03.2015 zu zahlen.

3. Die Kosten des Rechtsstreits hat die Beklagte zu tragen.

4. Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.


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