Urteil vom Amtsgericht Bergisch Gladbach - 66 C 95/20

Tenor

Das Versäumnisurteil vom 14.06.2019 wird aufrechterhalten.

Die Beklagte trägt auch die Kosten des weiteren Rechtsstreits.

Dieses Urteil ist gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des jeweils beizutreibenden/zu vollstreckenden Betrages vorläufig vollstreckbar.


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