Urteil vom Amtsgericht Bocholt - 4 C 48/15

Tenor

Die Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin 420,00 € nebst Zinsen in Höhe von 5 % über dem Basiszinssatz seit dem 29.12.2006 zu zahlen.

Die Kosten des Verfahrens trägt die Beklagte.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

Die Berufung wird nicht zugelassen.


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