Urteil vom Amtsgericht Bochum - 42 C 454/16

Tenor

Die Beklagte wird verurteilt,

1. an den Kläger einen Betrag in Höhe von 2.350,00 € nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz seit dem 23.12.2016 zu zahlen;

2. den Kläger von außergerichtlichen Rechtsanwaltskosten in Höhe von 334,75 € freizustellen.

Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.

Die Kosten des Rechtsstreits trägt die Beklagte.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages.


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