Urteil vom Amtsgericht Bochum - 66 C 97/18

Tenor

Die Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin 643,57 € nebst Zinsen in Höhe von fünf Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz seit dem 12.04.2018 sowie vorgerichtliche Rechtsverfolgungskosten in Höhe von 140,40 € und vorgerichtliche Mahnkosten in Höhe von 10,00 € zu zahlen.

Die Kosten des Rechtsstreits trägt die Beklagte.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Die Beklagte kann die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 120 % des aufgrund des Urteils vollstreckbaren Betrages abwenden, wenn nicht die Klägerin vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 120 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages leistet.


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