Urteil vom Amtsgericht Detmold - 8 C 450/14

Tenor

1. Die Klage wird abgewiesen.

  • 2. Die Klägerin hat die Kosten des Rechtsstreits zu tragen.

  • 3. Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Der Klägerin wird nachgelassen, die Vollstreckung abzuwenden durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des aufgrund des Urteils zu vollstreckenden Betrages, wenn nicht die Beklagte vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages leistet.

  • 4. Die Berufung wird zugelassen.


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