Beschluss vom Amtsgericht Detmold - 34 F 205/21

Tenor

Den Eltern wird die elterliche Sorge für den am 08.03.2015 geborenen U. entzogen.

Es wird Vormundschaft angeordnet.

Als Vormund wird Herr Rechtsanwalt L., G.-straße N03, E., ausgewählt. Er führt die Vormundschaft berufsmäßig.

Die Sorgeanträge der Eltern werden zurückgewiesen.

Die gerichtlichen Kosten des Verfahrens haben die Mutter und der Vater zu gleichen Teilen zu tragen. Außergerichtliche Kosten werden nicht erstattet.

Der Verfahrenswert wird auf 4.000 € festgesetzt.


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