Urteil vom Amtsgericht Dortmund - 764 Ls 105/23

Tenor

Der Angeklagte wird wegen Betruges zu einer Freiheitsstrafe von

1 Jahr und 6 Monaten

verurteilt.

Die Vollstreckung der Strafe wird zur Bewährung ausgesetzt.

Ein Betrag in Höhe von N01 € wird als Wertersatz eingezogen.

Die Kosten des Verfahrens und seine notwendigen Auslagen hat der Angeklagte zu tragen.

Angewandte Bestimmungen:

§§ 263 Abs. 1, Abs. 3 Satz 1, Satz 2 Nr. 1 Var. 1, 25 Abs. 2, 73, 73 c, 74 StGB, 60 Abs. 1 SGB I.


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