Urteil vom Amtsgericht Duisburg - 70 C 2886/06

Tenor

I. Die Beklagte wird verurteilt, an den Kläger 290,00 EUR

nebst Zinsen von 5%-Punkten über dem jeweiligen

Basiszins hieraus seit 14.6.2006 zu zahlen.

Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.

II. Die Kosten des Rechtsstreits werden dem Kläger

zu 9/10 und der Beklagten zu 1/10 auferlegt.

III. Dieses Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

Der Beklagten wird gestattet, die Vollstreckung durch

den Kläger gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 450,00 EUR

abzuwenden, wenn dieser nicht in gleicher Höhe Sicherheit

leistet.

Dem Kläger wird gestattet, die Vollstreckung wegen der Kosten

durch die Beklagte gegen Sicherheitsleistung in Höhe von

520,00 EUR abzuwenden, wenn diese nicht in gleicher Höhe

Sicherheit leistet.


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