Urteil vom Amtsgericht Duisburg - 52 C 2806/13

Tenor

Die Klage wird abgewiesen. Von den Kosten des Rechtsstreits haben der Kläger 87 %, die Beklagte 13 % zu tragen. Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Wegen 54 % der für die Beklagte vollstreckbaren Kosten wird dem Kläger nachgelassen, die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des aufgrund des Urteils vollstreckbaren Betrages abzuwenden, wenn nicht die Beklagte vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages leistet


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