Urteil vom Amtsgericht Duisburg - 206 Cs 227/21

Tenor

Der Angeklagte wird wegen Beleidigung zu einer

Geldstrafe von 30 Tagessätzen zu je 100 Euro

verurteilt.

Ihm wird gestattet, die Geldstrafe in monatlichen Raten von 300 Euro, beginnend mit dem auf die Rechtskraft dieses Urteils folgenden Monat jeweils zum Monatszehnten zu zahlen. Diese Ratenzahlungsvergünstigung entfällt, wenn der Angeklagte mit der Zahlung auch nur einer Rate in Verzug gerät. Dann wird die gesamte Reststrafe sofort fällig.

Der Angeklagte trägt die Kosten des Verfahrens und seine notwendigen Auslagen.

Angewendete Vorschriften: §§ 185, 194 StGB


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