Urteil vom Amtsgericht Duisburg - 206 Cs - 117 Js 239/23 - 201/23

Tenor

Der Angeklagte wird wegen Billigung von Straftaten zu einer Geldstrafe von

60 Tagessätzen zu je 15 Euro

verurteilt.

Ihm wird gestattet, die Geldstrafe in monatlichen Raten von 50 Euro, beginnend mit dem auf die Rechtskraft dieses Urteils folgenden Monat jeweils zum Monatszehnten zu zahlen. Die Ratenzahlungsvergünstigung entfällt, wenn der Angeklagte mit der Zahlung auch nur einer Rate in Verzug gerät. Dann wird die gesamte Reststrafe sofort fällig.

Der Angeklagte trägt die Kosten des Verfahrens und seine eigenen notwendigen Auslagen.

Angewendete Vorschriften: § 140 Nr. 2 StGB


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