Urteil vom Amtsgericht Düsseldorf - 27 C 346/18

Tenor

hat das Amtsgericht Düsseldorf

auf die mündliche Verhandlung vom 13.06.2019

durch den Richter am Amtsgericht N

für Recht erkannt:

1.

Der Beklagte wird verurteilt, die Wohnung im Hause des Klägers, L-Straße, E, Dachgeschoss, bestehend aus 2 Zimmern, 1 Küche, 1 Diele, einem Bad und einem Kellerraum zu räumen und geräumt mit den dazugehörigen Schlüsseln, 2 Haustür-, 2 Wohnungstür-, 4 Zimmer-, 1 Keller- und 2 Briefkastenschlüssel an den Kläger bis zum 30.08.2019 herauszugeben.

2.

Der Beklagte wird weiter dazu verurteilt, dem Kündigungskosten i.H.v. 218,72 € nebst Zinsen i.H.v. 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz ab dem 10.04.2018 zu erstatten.

3.

Die Kosten des Rechtsstreits trägt der Beklagte.

4.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Im Hinblick auf Ziffer 2 und 3 des Tenors kann der Beklagte die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des vollstreckbaren Betrages abwenden, wenn nicht vor der Vollstreckung der Kläger Sicherheit in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages leistet.


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