Urteil vom Amtsgericht Düsseldorf - 37 C 129/22

Tenor

In dem Rechtsstreit

hat das Amtsgericht Düsseldorf

auf die mündliche Verhandlung vom 10.02.2023

durch den Richter am Amtsgericht U

für Recht erkannt:

Der Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin 2.028,78 EUR (in Worten: zweitausendachtundzwanzig Euro und achtundsiebzig Cent) nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz seit dem 25.01.2022 zu zahlen.

Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.

Die Kosten des Rechtsstreits tragen die Klägerseite zu 48% und die Beklagtenseite zu 52%.

Dieses Urteil ist vorläufig vollstreckbar, für die Klägerin gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110% des jeweils zu vollstreckenden Betrags. Der Klägerin hat das Gericht gestattet, die Zwangsvollstreckung gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des vollstreckbaren Betrages abzuwenden, wenn nicht der Beklagte vor der Zwangsvollstreckung Sicherheit in Höhe von 110 % des zu vollstreckenden Betrages leistet.


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