Urteil vom Amtsgericht Düsseldorf - 37 C 260/25

Tenor

In dem Rechtsstreit

des Herrn J.,

Klägers,

Prozessbevollmächtigte: Rechtsanwälte Y.,

gegen

die T. GmbH, vertr. d.d. GF,

Beklagte,

Prozessbevollmächtigte: Rechtsanwälte P.,

hat das Amtsgericht Düsseldorf 

im vereinfachten Verfahren gemäß § 495a ZPO ohne mündliche Verhandlung am 06.02.2026

 durch den Richter am Amtsgericht R.

für Recht erkannt:

Die Beklagte wird verurteilt, an den Kläger 155,34 EUR (in Wor­ten: einhundertfünfundfünfzig Euro und vierunddreißig Cent) nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz seit dem 25.02.2025 sowie vorgerichtliche Rechtsanwaltskosten in Höhe von 95,34 EUR nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz seit dem 19.10.2025 zu zahlen.

Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.

Die Kosten des Rechtsstreits tragen die Klägerseite zu 65% und die Beklagtenseite zu 35%.

Dieses Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

Ohne Tatbestand (gemäß § 313a Abs. 1 ZPO).


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