Urteil vom Amtsgericht Erkelenz - 8 C 252/22

Tenor

Die Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin 2.880,84 € nebst Zinsen in Höhe von 9 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 25.11.2022 zu zahlen.

Es wird festgestellt, dass die in dem zwischen den Parteien vom 31.08.2007 geschlossenen Gewerbemietvertrag über die in dem Objekt Prämienstraße N03 C. gelegenen Geschäftsräume und Lagerflächen unter § 7 enthaltene Wertsicherungsklausel unwirksam ist.

Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.

Die Kosten des Rechtsstreits werden der Klägerin zu 30 % und der Beklagten zu 70 % auferlegt.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar, für die Klägerin gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages.

Die Klägerin dürfen die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des vollstreckbaren Betrages abwenden, wenn die Beklagte nicht vor der Vollstreckung in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages Sicherheit leistet.


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