Beschluss vom Amtsgericht Essen - 106 F 84/21

Tenor

Der Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung vom 20.04.2021 wird zurückgewiesen.

Die Kosten des Verfahrens werden den Eltern des Antragstellers zu gleichen Teilen auferlegt.

Der Verfahrenswert wird für den Antrag hinsichtlich des Antragstellers selbst auf 2.000 € und für den Antrag hinsichtlich aller weiteren Schulkinder auf 15.000 € festgesetzt.


1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11 12 13 14 15 16 17 18 19 20 21 22 23 24 25 26 27 28 29 30 31 32 33 34 35 36 37 38 39

Verwandte Urteile

Keine verwandten Inhalte vorhanden.

Referenzen