Urteil vom Amtsgericht Essen - 57 Ds-27 Js 1071/23-73/24

Tenor

Der Angeklagte wird wegen Diebstahls zu einer Freiheitsstrafe von 5 Monaten kostenpflichtig verurteilt.

Die in dem hiesigen Verfahren erlittene Untersuchungshaft aufgrund des Haftbefehls des Amtsgerichts Essen vom 26.12.2023, Aktenzeichen 300 AR (DieA) 2/23, wird auf die hier ausgesprochene Freiheitsstrafe gemäß § 51 StGB angerechnet.

Angewendete Vorschriften: §§ 242 Abs. 1, 243 Abs. 1 Nr. 2, Nr. 3 StGB.


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