Teil-Anerkenntnis- und Schlussurteil vom Amtsgericht Gelsenkirchen-Buer - 9 C 188/13

Tenor

  • I. Die Beklagten werden gesamtschuldnerisch verurteilt, an die Klägerin einen Betrag i.H.v. 632,40 EUR zu zahlen nebst Zinsen i.H.v. 5 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz seit dem 15.5.2013.

  • II. Die Beklagten werden weiter als Gesamtschuldner verurteilt, die Klägerin von vorgerichtlichen Rechtsanwaltskosten i.H.v. 60,33 EUR durch Zahlung freizustellen.

  • III. Die weitergehende Klage wird abgewiesen.

  • IV. Die Klägerin hat die Kosten des Rechtsstreits zu tragen.

  • V. Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.


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