Urteil vom Amtsgericht Gütersloh - 10 C 6/14

Tenor

Der Beklagte wird weiter verurteilt, dem Kläger Einsicht in ein dem Beklagten vorliegendes Gutachten der ______ zum dortigen Aktenzeichen _____________ betreffend den Wohnwagen mit der Fahrgestellnummer ____________ zu gewähren.

Der Beklagte wird verurteilt, an den Kläger 147,56 EUR zuzüglich Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 15.01.2014 zu zahlen.

Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.

Von den Kosten des Rechtsstreits trägt der Beklagte 25 Prozent und der Kläger 75 Prozent.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar, für den Kläger jedoch nur gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 600,00 EUR. Der Kläger darf die Vollstreckung durch den Beklagten gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110 Prozent des aufgrund des Urteils vollstreckbaren Betrages abwenden, wenn nicht der Beklagte vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 110 Prozent des jeweils zu vollstreckenden Betrages leistet.


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