Urteil vom Amtsgericht Kerpen - 106 C 96/20

Tenor

Die Beklagte wird verurteilt, der Klägerin gemäß Art. 15 DSGVO eine vollständige Datenauskunft zu den über die Klägerin bei der Beklagten vorhandenen personenbezogenen Daten – mit Ausnahme der Stammdaten der Klägerin – zu erteilen.

Die Beklagte wird verurteilt, die Klägerin von nicht anrechenbaren vorgerichtlichen Rechtsanwaltskosten in Höhe von EUR 258,17 nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 00.00.0000 freizustellen.

Die Beklagte trägt die Kosten des Rechtsstreits.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar, hinsichtlich des Auskunftsanspruchs jedoch nur gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 5.500,00 EUR. Die Beklagte kann die Vollstreckung im Übrigen durch Sicherheitsleistung oder Hinterlegung in Höhe von 110 % des aufgrund des Urteils vollstreckbaren Betrags abwenden, wenn nicht die Klägerin vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrags leistet.


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