Urteil vom Amtsgericht Köln - 268 C 145/08

Tenor

Die Beklagte wird verurteilt an den Kläger € 49,65 nebst Jahreszinsen i.H.v. 5%-Punkten über dem jeweiligen Basiszinssatz seit dem 28.10.2007 zu zahlen. Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.

Die Kosten des Rechtsstreits tragen die Klägerin zu 2/3 und die Beklagte zu 1/3.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.


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