Urteil vom Amtsgericht Köln - 205 C 112/11

Tenor

Es wird festgestellt, dass sich die Klage in Höhe von 300 € erledigt hat. Im Übrigen wird die Beklagte verurteilt, an den Kläger 289,40 € zu zahlen. Im Übrigen wird die Klage abwiesen.

Die Kosten des Rechtsstreits werden gegeneinander aufgehoben.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.


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