Urteil vom Amtsgericht Köln - 274 C 22/12

Tenor

Die Be­klag­te wird ver­urteilt, an die Klä­ge­rin 37,48 € nebst Zin­sen in Höhe von 5 Pro­zent­punk­ten über dem je­wei­li­gen Ba­sis­zins­satz seit dem 24.02.2012 zu zah­len.

Im Üb­ri­gen wird die Klage ab­ge­wie­sen.

Die Kos­ten des Rechts­streits tra­gen die Klä­ge­rin zu 83% und die Be­klag­te zu 17%.

Das Urteil ist vor­läu­fig voll­streck­bar.

Die Be­ru­fung wird nicht zu­ge­las­sen.


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