Urteil vom Amtsgericht Köln - 142 C 392/14

Tenor

Die Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin 165,02 Euro nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz aus 514,02 Euro seit dem 18.06.2014 zu zahlen.

Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.

Die Kosten des Rechtsstreites tragen die Klägerin zu 44 % und die Beklagte zu 56 %.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.


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