Urteil vom Amtsgericht Köln - 161 C 333/22

Tenor

Der Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin 1.782,14 EUR (in Worten: eintausendsiebenhundertzweiundachtzig Euro und vierzehn Cent) nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz seit dem 14.05.2022 sowie vorgerichtliche Rechtsanwaltskosten in Höhe von 280,60 EUR nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz seit dem 09.09.2022 zu zahlen.

Die Kosten des Rechtsstreits hat der Beklagte zu tragen.

Dieses Urteil ist gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des jeweils beizutreibenden/zu vollstreckenden Betrages vorläufig vollstreckbar.


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