Urteil vom Amtsgericht Köln - 202 C 27/25

Tenor

Die Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin 10.734,51 € nebst Zinsen i. H. v. 5 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz seit dem 17. Januar 2025 zu zahlen.

Die Kosten des Rechtsstreits mit Ausnahme der Kosten, die durch die Anrufung des unzuständigen Gerichts entstanden sind, trägt die Beklagte.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des beizutreibenden Betrags.


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