Urteil vom Amtsgericht Ratingen - 10 C 108/14

Tenor

Der Beklagte wird verurteilt, die im zweiten Obergeschoss gelegene Wohnung in der L-Straße 18, S, bestehend aus vier Zimmern, Küche, Diele, zwei Bädern, einem Kellerraum, Gäste-WC, Balkon, Loggia, sowie Raum mit WC und Waschtisch, sowie zwei Garagen (erste und zweite von links gelegene) zu räumen und in geräumten Zustand an den Kläger herauszugeben.

Der Beklagte wird weiter verurteilt, an den Kläger 562,16 € nebst Zinsen i.H.v. 5 Prozentpunkten über dem jeweils gültigen Basiszinssatz seit dem 22. siebten 2014 zu zahlen.

Die Widerklage wird abgewiesen.

Die Kosten des Rechtsstreits trägt der Beklagte.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Dem Beklagten wird nachgelassen, die Vollstreckung des Klägers abzuwenden durch Sicherheitsleistung i.H.v. 19.000 €.


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