Urteil vom Amtsgericht Siegburg - 106 C 7/14

Tenor

1.

Die Beklagten werden als Gesamtschuldner verurteilt, an die Klägerin 490,99 € nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 19.03.2014 zu zahlen. Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.

2.

Die Kosten des Rechtsstreits tragen die Klägerin zu 85 Prozent und die Beklagten als Gesamtschuldner zu 15 Prozent.

3.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Beide Parteien können die Vollstreckung abwenden durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110 Prozent des jeweils vollstreckbaren Betrages, wenn nicht der jeweilige Vollstreckungsgläubiger vor der Vollstreckung Sicherheit in gleicher Höhe leistet.


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