Urteil vom Amtsgericht Viersen - 32 C 233/17

Tenor

Die einstweilige Verfügung des Amtsgerichts Viersen vom 18.07.2017 (Az: 32 C 233/17) wird aufgehoben und der auf ihren Erlass gerichtete Antrag wird zurückgewiesen.

Die Kosten des Verfahrens trägt die Verfügungsklägerin.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Die Verfügungsklägerin darf die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des auf Grund des Urteils vollstreckbaren Betrages abwenden, wenn nicht die Verfügungsbeklagte vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages leistet.


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