Urteil vom Amtsgericht Wuppertal - 391 C 146/13

Tenor

Die Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin 3.860,30 € nebst Zinsen in Höhe von 5 % über dem Basiszinssatz seit dem 22.03.2013, sowie 402,82 € nebst Zinsen in Höhe von 5 % über dem Basiszinssatz seit dem 27.07.2013 und 5,00 € Mahnkosten nebst Zinsen in Höhe von 5 % über dem Basiszinssatz seit dem 27.07.2013 zu zahlen. Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.

Die Beklagte trägt die Kosten des Rechtsstreits.

Das Urteil ist gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 120 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages vorläufig vollstreckbar.


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