Urteil vom Arbeitsgericht Bielefeld - 6 Ca 2645/23

Tenor

  • 1.

    Es wird festgestellt, dass der Kläger im Rahmen des bestehenden Arbeitsverhältnisses eine regelmäßige wöchentliche Arbeitszeit (ohne Überstunden und Kurzarbeit) von 35 Stunden schuldet und etwaig darüber hinaus gehend von ihm tatsächlich geleistete wöchentliche Arbeitsstunden seinem Arbeitszeitkonto unter der Rubrik „Saldo/JAK“ gutgeschrieben werden.

  • 2.

    Die Beklagte wird verurteilt, dem Arbeitszeitkonto des Klägers unter der dortigen Rubrik „Saldo/JAK“ 32 Stunden gutzuschreiben.

  • 3.

    Die Kosten des Rechtsstreits trägt die Beklagte.

  • 4.

    Der Streitwert wird auf 3.856,21 € festgesetzt.

  • 5.

    Die Berufung wird nicht gesondert zugelassen.


1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11 12 13 14 15 16 17 18 19 20 21 22 23 24 25 26 27 28 29 30 31 32 33 34 35 36 37 38 39 40 41 42 43 44 45 46 47 48 49 50 51 52 53 54 55 56 57 58 59 60 61 62 63 64 65 66 67 68 69 70 71 72 73 74 75 76 77 78 79 80

RECHTSMITTELBELEHRUNG

81 82 83 84 85 86 87 88 89 90 91 92 96 97

Zitiert von

Bislang zitiert keine andere Entscheidung dieses Urteil.

Referenzen