Urteil vom Arbeitsgericht Dortmund - 2 Ca 181/24

Tenor

  • 1. Es wird festgestellt, dass das Arbeitsverhältnis durch die Kündigung vom 27.12.2023 nicht aufgelöst wird.

  • 2. Die Beklagte wird verurteilt, den Kläger über den Ablauf der Kündigungsfrist hinaus bis zum rechtkräftigen Abschluss des Rechtsstreits zu unveränderten Bedingungen als Project Director weiter zu beschäftigen.

  • 3. Die Kosten des Rechtsstreits trägt die Beklagte.

  • 4. Der Streitwert wird auf 161.130,33 EUR festgesetzt.


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RECHTSMITTELBELEHRUNG

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