Urteil vom Arbeitsgericht Düsseldorf - 2 Ca 2090/11

Tenor

1.Die Beklagte wird verurteilt, an den Kläger 1.275,78 EUR zu zahlen. Im Übrigen wird der Antrag zu 1. abgewiesen.

2.Die Beklagte wird verurteilt, an den Kläger ab dem 01.05.2011 eine gegenüber dem von der Beklagten angenommenen Zahlbetrag von 2.313,82 EUR um 57,99 € höhere monatliche Betriebsrente von insgesamt 2.371,81 EUR zu zahlen.

3.Die Beklagte hat die Kosten des Rechtsstreits zu tragen.

4.Der Streitwert wird auf 3.795,36 € festgesetzt.

5.Die Berufung zugunsten des Klägers wird nicht zugelassen.


1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11 12 13 14 15 16 17 18 19 20 21 22 23 24 25 26 27 28 29 30 31 32 33 34 35 36 37 38 39 40 41 42 43 44 45 46 47 48 49

Verwandte Urteile

Keine verwandten Inhalte vorhanden.

Referenzen

Dieser Inhalt enthält keine Referenzen.