Urteil vom Arbeitsgericht Düsseldorf - 10 Ca 4119/21

Tenor

1.

Es wird festgestellt, dass das Arbeitsverhältnis der Parteien weder durch die außerordentliche Kündigung noch die hilfsweise ordentliche Kündigung der Beklagten vom 27.08.2021 beendet wird.

2.

Es wird festgestellt, dass das Arbeitsverhältnis der Parteien weder durch die außerordentliche Kündigung noch die hilfsweise ordentliche Kündigung der Beklagten vom 03.11.2021 beendet wird.

3.

Es wird festgestellt, dass das Arbeitsverhältnis der Parteien weder durch die außerordentliche Kündigung noch die hilfsweise ordentliche Kündigung der Beklagten vom 22.12.2021 beendet wird.

4.

Die Beklagte wird verurteilt, die Klägerin bis zum rechtskräftigen Abschluss des Kündigungsschutzverfahrens als Rental Sales Agent weiterzubeschäftigen.

5.

Der Antrag die vorläufige Vollstreckbarkeit des Weiterbeschäftigungsantrag aauszuschließen, wird zurückgewiesen.

6.

Die Kosten des Rechtsstreits hat die Beklagte zu tragen.

7.

Streitwert: 14.440,00 €


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