Urteil vom Arbeitsgericht Düsseldorf - 14 Ca 4572/24

Tenor

  • 1. Es wird festgestellt, dass der mit Schreiben der Beklagten vom 07.08.2024 erklärte Widerruf der Zusatzfunktion des Klägers als Supervisor rechtsunwirksam ist.
  • 2. Die Beklagte wird verurteilt, den Kläger als Luftsicherheitsassistent mit der Zusatzfunktion als Supervisor zu beschäftigen
  • 3. Die Beklagte wird verurteilt, an den Kläger für September 2024 eine Funktionszulage in Höhe von insgesamt 440,00 € brutto nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz seit dem 16.10.2024 zu zahlen.
  • 4. Die Beklagte wird verurteilt, an den Kläger für Oktober 2024 eine Funktionszulage in Höhe von insgesamt 440,00 € brutto nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz seit dem 16.11.2024 zu zahlen.
  • 5. Die Kosten des Rechtsstreits trägt die Beklagte.
  • 6. Der Streitwert beträgt 15.849€.
  • 7. Die Berufung wird nicht gesondert zugelassen. 

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