Urteil vom Arbeitsgericht Herne - 4 Ca 1947/13

Tenor

1. Die Beklagte wird verurteilt, an den Kläger eine Sonderzahlung in Höhe von 4.346,00 € brutto nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszins der EZB seit dem 31.12.2013 zu zahlen.

Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.

2. Die Kosten des Rechtsstreits werden dem Kläger zu 93 % und der Beklagten zu 7 % auferlegt.

3. Der Streitwert wird auf 62.789,14 € festgesetzt.

4. Der Antrag auf Ausschließung der vorläufigen Vollstreckbarkeit des Urteils wird zurückgewiesen.


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