Urteil vom Arbeitsgericht Köln - 10 Ca 7399/07

Tenor

1. Der Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin 274,95 € nebst Zinsen in Höhe von fünf Prozentpunkten über dem Basiszinssatz aus dem monatlichen Teilbetrag in Höhe von 30,55 € für die Zeit vom 01.06.2007 bis 01.02.2008 zu zahlen.

2. Es wird festgestellt, dass der Beklagte verpflichtet ist, ab dem 01.03.2008 bis auf weiteres monatlich 30,55 € brutto Energiebeilhilfe an die Klägerin zu zahlen.

3. Die Kosten des Rechtsstreites trägt der Beklagte.

4. Streitwert: 1.099,80 €.


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